Gott mit uns!
DIE IDEOLOGIE
DES RUSSISCHEN KAISERLICHEN ORDENS-BUNDES (RKO-B):
Fuer den Orthodoxen Glauben, fuer den Selbstherrschaftlichen Zaren, fuer das Russische Vaterland!
Unser das Verhalten zum Heiligen Orthodoxen Glauben
Das ideologische Fundament des RKO-B bildet der Heilige Orthodoxe Glaube.
Die Ideologie des RKB-O beruht auf rein geistigen und religioesen Grundlagen sowie auf den jahrtausendealten Erfahrungen der russischen orthodoxen Staatlichkeit.
Das Wohlergehen der Menschheit auf Erden ist nur unter der Bedingung ihrer Unterordnung dem Willen Gottes moeglich. Die notwendige Voraussetzung dafuer bildet die Existenz wirklich tugendhafter Menschen, wahrhaft glaeubiger Christen auf dieser Welt. Die Erziehung der Jugend und des gesamten Volkes soll im Geiste der Wahrheit Gottes und der Anerkennung der Notwendigkeit erfolgen, Gottes Gebote und die Glaubenslehre zu befolgen.
Russlands Wiedergeburt und die Rueckkehr des russischen Voljes zu seinen geistigen Idealen ist nur durch die Absage von allen gottesfeindlichen und ketzerischen Irrlehren, durch Busse und folglich durch die Unterwerfung den Geboten Gottes und der Lehre der Heiligen Oekumenischen Apostolischen Orthodoxen Kirche moeglich.
Der Zusammenschluss unserer Bemuehungen um diese klar formulierte Ideologie, die durch unzaehlige, vor den Heiligen Wundertaetigen Ikonen der Mutter Gottes vollbrachte Wunder geheiligt und auf der jahrtausendealten historischen Vergangenheit unseres Volkes, auf dem heiligen Werk des Apostelgleichen Grossfuersten Wladimir, des heiligen Sergius von Radonesh und aller Heiligen, die das Russische Land erleuchtet haben, der Heiligen Kaiserlichen Maertyrer, unserer grossen Monarchen, sowie der Heldentaten unseres Christus liebenden Heeres gegruendet ist, bildet unser erstes Ziel. Der RKB-O haelt es fuer notwendig, die geistige Wiedergeburt und Erneuerung der Russen sowie die Rueckkehr des Primats der Orthodoxen Kirche ins Leben der russischen Gesellschaft und des russischen Staates zu foerdern.
Aufbauprinzipien des Staatslebens
Der RKB-O strebt es an, das Staatsleben auf den Prinzipien der Gerechtigkeit, Justiz und eines rationalen Verhaeiltnisses zwischen den Rechten und Pflichten jeder Einzelperson aufzubauen.
Unsere Ansichten bezueglich der Staatseinrichtung
Die erste, durch Gott eingerichtete Macht auf Erden ist die Macht des Familienvaters. Dieser Macht entspringt die Macht des Sippenoberhauptes, danach die Macht des Monarchen, die klassen- und perteilos ist, in deren Rahmen die Autokratie nicht durch den Willen von Parteioberhaeuptern, sondern durch das sittliche Gesetz der Kirche und den Willen Gottes eingeschraenkt ist, was voll und ganz mit der Lehre unseres Heilands uebereinstimmt.
Der Zar vollzieht Seine vaeterliche Macht gottesfuerchtig und zum Wohle seiner Untertanen. Der Zar ist in erster Linie Gottes Knecht und der Fuehrer Seines Volkes auf dem Weg des Dienstes an der Wahrheit Gottes.
Die Oberste Macht soll dem Selbstherrschaftlichen Monarchen gehoeren, der es gelobt, die Reinheit des Orthodoxebn Glaubens in Heiligkeit zu wahren. Folglich ist die selbstherrschaftliche Macht des Monarchen nicht durch unlautere Parteiziele, sondern durch den unerschuetterlichen Grundsatz des Lehre der Heiligen Orthodoxen Kirche sowie durch das Grundgesetz des Russischen Kaiserreiches strict eingeschraenkt.
“Die Selbstherrschaft, – schreibt unser groesster Denker Dostojewski, – ist eine ebenso absolute, ewige, Goettliche Wahrheit, wie die Orthodoxie”.
Das Sakrament der heiligen Salbung macht die Person des Zaren heilig und verleiht Ihm einen besonderen Segen des Heiligen Geistes, damit Er die Buerde der Herrschaft tragen kann, erhoeht Sein Ansehen beim Volk und erhebt den Zaren auf die Ebene des hoechsten Schirmherrn der Orthodoxen Kirche und deren Beschuetzers gegen Ketyer und all Ihre Feinde, wobei der Heilige Johannes Chrysoxtomos gelehrt hatte, dass die Macht des Orthodoxen Herrschers das Prinzip bildet, welches das Erscheinen des Antichristen aufhaelt.
Die historisch gewachsene Formel des Wahlspruchs des russischen Staates: “Fuer Glauben, Zar und Vaterland!” – beschreibt ganz kurz das Wesen der russischen Staatlichkeit und buerdet jedem Russen die Ehrenpflicht auf, bis diesem Ideal zu seinem Lebensende mit unbeugsamer Treue zu dienen.
Die Mitglieder des RKO-B (die Kaiserlichen) halten deine moeglichst weitgehende Beteiligung der Oeffentlichkeit an der Regierung des Staates und insbesondere an der Kontrolle ueber die Taetigkeit des buerokratischen Apparats fuer notwendig und fuer nuetzlich, um Unehrlichkeit, Korruption und Amtsmissbrauch durch Beamte unterschiedlicher Behoerdenebenen unterbinden zu koennen.
Die Staatsduma muss als eine nach dem Staendeprinzip zu waehlende Volksvertretung gesetzesberatende Funktionen haben und an der Erarbeitung von Gesetzen teilnehmen.
Das Endziel der RKO-B-Taetigkeit besteht in der Wiederherstellung des Russisch-Orthodoxen Zarenreiches. Die Kaiserlichen geben zu, dass die Loesung des gesamtnationalen russischen Problems letztendlich von den Voelkern Russlands selbst, vom Masse deren Erleuchtung, deren geistigen Selbstbewusstseins und des Erwachens ihres Willens abhaengt, fuer denn Glauben unserer Vaeter und Grossvaeter zu kaempfen. Eine allseitige Beschleunigung und Erweiterung dieses Prozesses ist eine unerschuetterlichen Aufgabe des Ordens-Bundes.
Der RKO-B haelt es fuer notwendig, die Erziehung eines jeden Russen im Geiste eines festen und treuen monarchischen Rechtsbewusstseins allseitig zu foerdern.
Unser Verhalten zur Dynastie Romanov
Die Kaiserlichen erkennen den vom Russischen Reichstag 1613 geschworenenTreueeid dem Hause Romanov gegenueber nach wie vor als gueltig an. Die Konstituierende Urkunde des Kirchenkonzils und des Reichstages von1613 zu Moskau ueber die Berufung von Michael Feodorowitsch Romanov auf den Zarenthron bildet einen unabdingbaren Bestandteil des RKO-B-Satzung.
Zur Zeit ist Ihre Kaiserliche Hoheit Herrscherin Grossfuerstin MARIA WLADIMIROWNA laut Thronfolgegesetz von 1797 und laut Verordnung ueber die Kaiserliche Familie von 1886 das Oberhaupt des Russischen Kaiserhauses. Ihr Erbe ist Seine kaiserliche Hoheit Zesarewitsch (Kronprinz) und Grossfuerst GEORGIJ MICHAILOWITSCH.
Der RKO-B haelt es fuer notwendig, den Zusammenschluss aller russischer Monarchisten um unsere legitime Herrscherin allseitig zu foerdern, um Ihre Person und des Russischen Thron vor jeglichen eventuellen Angriffen zu beschuetzen.
Unsere Wirtschaftsansichten
Der Grundsatz des Privateigentums bildet die Grundlage der Rechtsordnungund ist vom Staat strikt zu wahren. Volle individuelle Freiheit und eine weitgehende Foerderung der Privatinitiative und des Unternehmergeistes muessen die Wirtschaftsgrundlage unseres Landes bilden, was im Kaiserlichen Russland auch der Fall war.
Der Grund und Boden soll auf der Basis des Privateigentumsrechtes wuerdigen Besitzern gehoeren, und zawr, nach dem Prinzip der Stolypinschen Reformen, um den Bauern-Grundbesitz wiederherzustellen.
Das gewerkschaftliche Vereinigungsrecht wird durch Staatssgesetze garantiert.
Die Kaiserlichen teilen nicht die Meinung ueber die Nuetzlichkeit der Verstaatlichung diverser Industriebereiche. Der Staat soll den Mangel an Ptivatinitiative regeln und ergaenzen, der Ersatz eines Privatbesitzers durch einen Staatsbeamten hat jedoch nirgends und niemals Nutzen gebracht.
Unsere Nationalitaetenpolitik und unser Verhalten zu Landsleuten im Ausland
Der historisch gewachsene Organismus des Russischen Kaiserreiches ist gegen alle Versuche zu schuetzen, ihn zu zerstueckeln. Die Kaiserlichen sind gegen jegliche separatistische Unterfangen und gegen jegliche Faelschung der historischen Wahrheit ueber unsere Vergangenheit.
Flle Voelker Russlands haben die gleichen Pflichten gegenueber dem Russischen Kaiserreich und geniessen darin vollkommen gleiche Rechte.
Der RKO-B geht davon aus, dass der Teil der Voelker Russlands, die sich in der auslaendischen Diaspora befindet, nicht berechtigt ist, sich seiner Verpflichtung zu entziehen, seine Pflicht gegenueber der Heimat erfuellen zu muessen. In disem Zusammenhang ist der RKO-B bestrebt, alle Russen, die offen fuer Glauben, Zar und Vaterlabd eintreten, in seinen Reihen zusammenzuschliessen.
Ein ausserordentlich wichtiges Problem, dass schon mehrmals eine bedeutende Rolle im Schicrsal unserer Heimat gespielt hatte, ist der Russenhass, der szstematisch durch Russlands Feinde geschuert wird. Die allseitige Bekaempfung des Russenhasses ist ein direkter Auftrag des RKO-B.
Der RKO-B haelt es fuer notwendig, den Erhalt der territorialen Integritaet und Souveraenitaet des Russischen Kaiserreiches allseitig zu foerdern.
Unser Verhalten gegenueber Titeln
Die persoenlichen Verdienste sind das einzige Mass fuer die Rechte eines Buergers. Titel und Wuerden koennen erhalten bleiben, duerfen jedoch keine Rolle bei der Bestimmung der gesellschaftlichen Position des Einzelnen im Staat spielen.
Unser Verhalten gegenueber der “kommunistischen Opposition”
Die Kaiserlichen muessen stets dessen eingedenk sein, dass der Kommunismus unser “Feind Nummer Eins” ist und bleibt, mit dem kein, nicht mal ein zeitweiliger, Waffenstillstand moeglich ist.
Der RKO-B geht von der Ueberlegung aus, dass jeder russische Patriot sowieso tagtaeglich nach Kraeften Propagandaarbeit leistet und stets, im Masse seiner Kraefte, dem Kampf gegen die Ueberreste des kommunistischen Unheils fuehrt, dass in unserem Leben so tief verwurzelt ist. Die Bemuehungen einzelner Patrioten werden aufeinander abgestimmt und gebuendelt.
UNSER SIEG BRINGT RUSSLAND RUHM UND GROESSE!
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